Die Harley Owners Group ist eine internationale Organisation, welche von Harley-Davidson, Inc. gegründet und gesponsert wird. Der Club wurde errichtet, um den Harley-Davidson Enthusiasten Leistungen im Bereich des Motorradfahrens anzubieten, und um eine enge Beziehung zwischen dem Harley-Davidson Fahrer, dem Harley-Davidson Händler und der Firma Harley-Davidson, Inc. aufzubauen. Basis für Gründung eines an die H.O.G. engegliederten, unabhängigen Chapters ist die Idee, möglichst viele Motorradfahrer mit gleichen Interessen hinsichtlich regionaler Motorradaktivitäten zusammenzuführen. Das Ziel eines jeden Chapters ist, eine gröbere Begeisterung für das Fahren von Harley-Davidson Motorrädern zu erzeugen. Der lokale Chapter beabsichtigt, eine familienorientierte Organisation zu sein.

§ 01 - DER ZWECK

Die Zielpunkte des lokalen Chapters sind, durch die Leitung von Chapteraktivitäten und die Ermunterung zur Teilnahme an anderen H.O.G. Aktivitäten unter Berücksichtigung der familienorientierten Philosophie, für verantwortungsvolle Motorradveranstaltungen der H.O.G. Mitglieder zu werben.

§ 02 - FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Jeder Chapter muß von einem autorisierten Harley-Davidson Händler gesponsert werden. Vertragshändler können jeweils nur einen H.O.G. Chapter unterstützen. Der Händler muß gewährleisten, daß der Chapter seine Aufgaben gemäß den Regeln erfüllt und sich dabei an die in diesem Dokument niedergelegten Vorgaben orientiert.

§ 03 - BEWERBUNG

Ein Chapter muß die Qualifikation haben, den Anforderungen, die in dieser Verfassung stehen, gewachsen zu sein, um die Billigung und somit auch die Aufnahme bei der Harley Owners Group zu erhalten.

 

§ 04 - NAME UND ANGLIEDERUNG

Die Harley Owners Group, eine Abteilung der Harley-Davidson, Inc., ist die leitende Institution aller von H.O.G. genehmigten Aktivitäten. Jeder regionale Chapter, der an die H.O.G. angegliedert ist, ist eine separate und unabhängige Organisation, die ihren Chapter-Mitgliedern Leistungen auf einer „Nicht-Profit-Basis" gewährt. Jede Anerkennung als Chapter muß entsprechend den Regeln dieses Charters und bestehender Policen von H.O.G. bestätigt werden desweiteren muß jeder Chapter von einem Harley-Davidson Vertragshändler gesponsert werden. Der engegliederte Chapter soll nach der jeweiligen Stadt oder dem Händler, der den Chapter sponsert, benannt werden, wobei sich die H.O.G. das Recht vorbehält, den Namen abzulehnen. Wenn die H.O.G. irgendwann feststellt, daß ein Chapter sich nicht an die Regelungen dieses Charters hält, wird die Anerkennung des Chapters als eine an H.O.G. engegliederte Organisation aufgehoben.

§ 05 - MITGLIEDSCHAFT

Alle gegenwärtigen Mitglieder der Harley Owners Group und nur diese können auch Mitglieder im engegliederten Chapter werden. Das Ende der H.O.G. Mitgliedschaft beendet automatisch die Mitgliedschaft im lokalen Chapter. Falls ein Chaptervorsitzender oder ein unterstützender Händler entscheidet, daß das Verhalten eines Mitgliedes unerwünscht ist, kann er die Mitgliedschaft dieser Person kündigen.

§ 06 - BEITRÄGE

Chapter sind Organisationen, die keinen Profit machen sollen. Es kann festgelegt werden, daß die Mitglieder einen geringen Beitrag leisten, um lediglich die Kosten für die Verwaltung der Chapter zu decken. Chapter können verschiedene legitime und kostendeckende Beiträge verlangen, um die finanziellen Bedürfnisse der Chapter aufzubessern. Das H.O.G. Büro stellt ebenso gewisse Beiträge im Rahmen eines Veranstaltungserstattungsprogramms zur Verfügung.

§ 08 - VERANSTALTUNGEN

Die Chapter haben lediglich für ihre Veranstaltungen die Verantwortung zu tragen, d.h., familienorientierte, sichere Aktivitäten, die ein positives Bild auf den Freizeitsport des Motorradfahrens werfen und sich an die Chapter- Mitgliedschaft richten.

§ 09 - NEWSLETTER

Wenn von den Mitgliedern eine Zeitung gewünscht wird, muß der verantwortliche Händler alle Artikel, die gedruckt werden sollen, billigen. Wenn die H.O.G. irgendwann feststellt, daß die Clubzeitung nicht mehr mit der familienorientierten Philosophie übereinstimmt, wird das Recht, eine Zeitung zu drucken und die Anerkennung des Chapters als eine an die H.O.G. engegliederte Organisation aufgehoben. Von jeglichem Chapter Material muß dem H.O.G. Büro eine Kopie vorgelegt werden.

§ 10 - WARENZEICHEN/LOGOS

Die Warenzeichen HOG, H.O.G., Harley Owners Group und die folgenden H.O.G. Logos (die „H.O.G. Warenzeichen") gehören zu den zahlreichen Warenzeichen der Harley-Davidson, Inc.

Diese H.O.G. Warenzeichen können vom Chapter lediglich für das Bedrucken von Materialien bei Chapteraktivitäten verwendet werden. Alle mit dem H.O.G. Logo bedruckten Gegenstände müssen vor Gebrauch bei der Harley Owners Group zur Genehmigung eingereicht werden. T-Shirts dürfen nur bei autorisierten Lizenzinhabern der Harley-Davidson, Inc. gekauft und produziert werden. Die Verwendung der H.O.G. Warenzeichen kann in Übereinstimmung mit den Regelungen der Harley Owners Group und dieser Charter erfolgen, so lange der Chapter besteht und wirkt. Der Chapter wird auch dabei mithelfen, die H.O.G. Logos innerhalb des Chapters zu schützen, sofern von Harley-Davidson gefordert. Die Harley Owners Group kann bei einer schriftlichen Vorankündigung von 30 Tagen aus ihrem eigenen Ermessen heraus das Recht auf die Benutzung der H.O.G. Warenzeichen jederzeit widerrufen. Der Chapter wird dann unverzüglich jeden Gebrauch mit diesen Zeichen einstellen, sobald der Widerruf rechtskräftig wird.

§ 11 - DIE VERSCHIEDENEN POSTEN UND AUFGABENGEBIETE EINES CHARTERS

Der Händler kann die Personen, die ihnen zufallenden Aufgaben und die Dauer ihres Amtes festlegen. Das H.O.G. Büro verlangt, daß jeder Chapter die folgenden Ämter belegt: das Amt des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Kassenwarts und der Sekretärin. Diese Stellen sollten jeweils (nur) von einer Person übernommen werden. Die anderen Ämter können je nach Bedarf Singesekt werden. Nachfolgend sind verschiedene Posten aufgelistet, für die wir Namensschilder zur Verfügung haben und die besetzt werden können:

01. Präsident/in / Director
Er soll Chaptertreffen beaufsichtigen und die Richtlinien und gesetzlichen Hinweise dieser Charter beachten.

02. Stellvertretende/r Präsident/in / Assistant Director
Vorsitzender Er hilft dem Vorsitzenden bei der Ausführung seiner Pflichten.

03. Kassenwart/in / Treasurer
Er ist verantwortlich für alle finanziellen Ein- und Ausgänge des Chapters und sendet jährlich eine Abrechnung an H.O.G.

04. Sekretär/in / Secretary
Sie erledigt den gesamten Verwaltungsaufwand und den anfallenden Schriftverkehr. Außerdem überwacht sie den Status aller Mitglieder des Chapters, um sicherzustellen, daß diese auch aktuelle H.O.G. Mitglieder sind, und liefert jährlich eine Liste mit den Amtsinhabern und andere erforderliche Bericht an H.O.G.

5. Das Amt des Kassenwarts und der Sekretärin kann auch zu einem Posten kombiniert werden.

06. Tourenchef / Activities Chairman
Er überwacht die gesamte Verwaltung von Veranstaltungen und Aktivitäten der Chapter.

07. Ladies of Harley Officer
Diese Person sollte eingesetzt werden, um die Frauen dazu zu ermuntern, ebenfalls am Chapterdasein aktiv mitzuwirken.

08. Road Captain
Er hilft bei der Planung von Touren für gemeinsame Ausfahrten.

09. Helfer für die Öffentlichkeitsarbeit / Editor
Er sammelt schriftliches Material für den Chapter (d.h. Newsletter, Pressemitteilungen, etc.).

10. Sicherheitsbeauftragter / Safety Officer
Er ist dafür verantwortlich, Informationen bezüglich des zur Verfügung stehenden Fahrtrainings für die Chapter Mitglieder bereitzustellen.

11. Fotograf / Photographer
Er macht bei jeder Gelegenheit Fotos für den Newsletter, die Clubalben, etc.

12. Schreiber / Historian
Er sammelt alle möglichen Schriftstücke/Statistiken über Chapteraktivitäten, Mitgliederstand, etc.

Wesentliche Amtsinhaber können jederzeit die Pflichten von Ämtern übernehmen, deren Stelle nicht besetzt ist.

§ 11 - REGIONALE ZUSATZVORSCHRIFTEN
Zusatzvorschriften für die Chapter sollen diese Charter oder andere wirksame Regelungen nicht ersetzen, ablösen oder gar mit ihnen in Konflikt geraten. Der unterstützende Händler muß solche Regelungen überprüfen. Einmal veröffentlicht, muß an alle Chaptermitglieder, den betroffenen Händler und an das H.O.G. Büro eine Kopie dieser lokalen Zusatzvorschriften gesandt werden.

§ 12 - VERBESSERUNGEN/ÄNDERUNGEN
H.O.G. soll die Entwicklung und die Bedürfnisse der lokalen Chapter beobachten, und sie soll zu gegebener Zeit einschreiten, um diese Einrichtung zu unterstützen und, wenn nötig, auch Verbesserungsvorschläge machen.

§ 13 - AUSZAHLUNG VON GELDERN
Die Aufteilung der Chaptervermögenswerte bei der Auflösung des Chapters geschieht folgenderweise: Nachdem alle Ausgaben des Chapters gezahlt sind, werden verbleibende Gelder an Wohltätigkeitsorganisationen vergeben.

§ 14 - HAFTUNG
Während der lokale Chapter an die H.O.G. angegliedert ist, behält er ein separates, unabhängiges Dasein und ist für die Handlungen seiner
Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle H.O.G. Mitglieder nehmen freiwillig und auf eigenes Risiko an H.O.G. und Chapteraktivitäten teil. Der Händler, die H.O.G. und Harley-Davidson, Inc. übernehmen keine Haftung für evtl. Verletzungen oder Schäden der Mitglieder und deren Eigentum infolge der Teilnahme an Veranstaltungen. Dies bedeutet, daß alle Mitglieder eines lokalen Chapters einvernehmlich erklären, weder den Händler, noch die Harley Owners Group, noch die Harley-Davidson, Inc. und/oder deren Mitarbeiter für solche Verletzungen oder Schäden verantwortlich zu machen.

§ 15 - NATIONALE UND REGIONALE GESETZGEBUNG
Die Charter-Vorschriften haben Gültigkeit, soweit sie in keinem Konflikt mit nationalen oder regionalen Gesetzgebungen stehen. Sollten sich derartige Probleme ergeben, so sind die Charter-Vorschriften entsprechend der Gesetzgebung abzuändern oder anzupassen?