Die Harley Owners Group ist eine internationale Organisation,
welche von Harley-Davidson, Inc. gegründet und gesponsert wird. Der Club
wurde errichtet, um den Harley-Davidson Enthusiasten Leistungen im Bereich
des Motorradfahrens anzubieten, und um eine enge Beziehung zwischen dem
Harley-Davidson Fahrer, dem Harley-Davidson Händler und der Firma
Harley-Davidson, Inc. aufzubauen. Basis für Gründung eines an die H.O.G.
engegliederten, unabhängigen Chapters ist die Idee, möglichst viele
Motorradfahrer mit gleichen Interessen hinsichtlich regionaler
Motorradaktivitäten zusammenzuführen. Das Ziel eines jeden Chapters ist,
eine gröbere Begeisterung für das Fahren von Harley-Davidson Motorrädern
zu erzeugen. Der lokale Chapter beabsichtigt, eine familienorientierte
Organisation zu sein.
§ 01 - DER
ZWECK
Die Zielpunkte des lokalen Chapters sind, durch die
Leitung von Chapteraktivitäten und die Ermunterung zur Teilnahme an
anderen H.O.G. Aktivitäten unter Berücksichtigung der
familienorientierten Philosophie, für verantwortungsvolle
Motorradveranstaltungen der H.O.G. Mitglieder zu werben.
§ 02 - FINANZIELLE
UNTERSTÜTZUNG
Jeder Chapter muß von einem autorisierten
Harley-Davidson Händler gesponsert werden. Vertragshändler können
jeweils nur einen H.O.G. Chapter unterstützen. Der Händler muß
gewährleisten, daß der Chapter seine Aufgaben gemäß den Regeln erfüllt
und sich dabei an die in diesem Dokument niedergelegten Vorgaben
orientiert.
§ 03 - BEWERBUNG
Ein
Chapter muß die Qualifikation haben, den Anforderungen, die in dieser
Verfassung stehen, gewachsen zu sein, um die Billigung und somit auch
die Aufnahme bei der Harley Owners Group zu erhalten.
§ 04 - NAME UND
ANGLIEDERUNG
Die Harley Owners Group, eine Abteilung der
Harley-Davidson, Inc., ist die leitende Institution aller von H.O.G.
genehmigten Aktivitäten. Jeder regionale Chapter, der an die H.O.G.
angegliedert ist, ist eine separate und unabhängige Organisation, die
ihren Chapter-Mitgliedern Leistungen auf einer „Nicht-Profit-Basis"
gewährt. Jede Anerkennung als Chapter muß entsprechend den Regeln dieses
Charters und bestehender Policen von H.O.G. bestätigt werden desweiteren
muß jeder Chapter von einem Harley-Davidson Vertragshändler gesponsert
werden. Der engegliederte Chapter soll nach der jeweiligen Stadt oder
dem Händler, der den Chapter sponsert, benannt werden, wobei sich die
H.O.G. das Recht vorbehält, den Namen abzulehnen. Wenn die H.O.G.
irgendwann feststellt, daß ein Chapter sich nicht an die Regelungen
dieses Charters hält, wird die Anerkennung des Chapters als eine an
H.O.G. engegliederte Organisation aufgehoben.
§ 05 - MITGLIEDSCHAFT
Alle gegenwärtigen Mitglieder der Harley Owners Group
und nur diese können auch Mitglieder im engegliederten Chapter werden.
Das Ende der H.O.G. Mitgliedschaft beendet automatisch die
Mitgliedschaft im lokalen Chapter. Falls ein Chaptervorsitzender oder
ein unterstützender Händler entscheidet, daß das Verhalten eines
Mitgliedes unerwünscht ist, kann er die Mitgliedschaft dieser Person
kündigen.
§ 06 - BEITRÄGE
Chapter
sind Organisationen, die keinen Profit machen sollen. Es kann festgelegt
werden, daß die Mitglieder einen geringen Beitrag leisten, um lediglich
die Kosten für die Verwaltung der Chapter zu decken. Chapter können
verschiedene legitime und kostendeckende Beiträge verlangen, um die
finanziellen Bedürfnisse der Chapter aufzubessern. Das H.O.G. Büro
stellt ebenso gewisse Beiträge im Rahmen eines
Veranstaltungserstattungsprogramms zur Verfügung.
§ 08 -
VERANSTALTUNGEN
Die Chapter haben lediglich für ihre Veranstaltungen die
Verantwortung zu tragen, d.h., familienorientierte, sichere Aktivitäten,
die ein positives Bild auf den Freizeitsport des Motorradfahrens werfen
und sich an die Chapter- Mitgliedschaft richten.
§ 09 -
NEWSLETTER
Wenn von den Mitgliedern eine Zeitung gewünscht wird, muß der
verantwortliche Händler alle Artikel, die gedruckt werden sollen,
billigen. Wenn die H.O.G. irgendwann feststellt, daß die Clubzeitung
nicht mehr mit der familienorientierten Philosophie übereinstimmt, wird
das Recht, eine Zeitung zu drucken und die Anerkennung des Chapters als
eine an die H.O.G. engegliederte Organisation aufgehoben. Von jeglichem
Chapter Material muß dem H.O.G. Büro eine Kopie vorgelegt werden.
§ 10 -
WARENZEICHEN/LOGOS
Die Warenzeichen HOG, H.O.G., Harley Owners Group und
die folgenden H.O.G. Logos (die „H.O.G. Warenzeichen") gehören zu den
zahlreichen Warenzeichen der Harley-Davidson, Inc.
   
Diese H.O.G. Warenzeichen können vom Chapter lediglich für
das Bedrucken von Materialien bei Chapteraktivitäten verwendet werden.
Alle mit dem H.O.G. Logo bedruckten Gegenstände müssen vor Gebrauch bei
der Harley Owners Group zur Genehmigung eingereicht werden. T-Shirts
dürfen nur bei autorisierten Lizenzinhabern der Harley-Davidson, Inc.
gekauft und produziert werden. Die Verwendung der H.O.G. Warenzeichen kann
in Übereinstimmung mit den Regelungen der Harley Owners Group und dieser
Charter erfolgen, so lange der Chapter besteht und wirkt. Der Chapter wird
auch dabei mithelfen, die H.O.G. Logos innerhalb des Chapters zu schützen,
sofern von Harley-Davidson gefordert. Die Harley Owners Group kann bei
einer schriftlichen Vorankündigung von 30 Tagen aus ihrem eigenen Ermessen
heraus das Recht auf die Benutzung der H.O.G. Warenzeichen jederzeit
widerrufen. Der Chapter wird dann unverzüglich jeden Gebrauch mit diesen
Zeichen einstellen, sobald der Widerruf rechtskräftig wird.
§ 11 - DIE VERSCHIEDENEN POSTEN UND
AUFGABENGEBIETE EINES CHARTERS
Der Händler kann die Personen, die ihnen zufallenden
Aufgaben und die Dauer ihres Amtes festlegen. Das H.O.G. Büro verlangt,
daß jeder Chapter die folgenden Ämter belegt: das Amt des Vorsitzenden,
des stellvertretenden Vorsitzenden, des Kassenwarts und der Sekretärin.
Diese Stellen sollten jeweils (nur) von einer Person übernommen werden.
Die anderen Ämter können je nach Bedarf Singesekt werden. Nachfolgend sind
verschiedene Posten aufgelistet, für die wir Namensschilder zur Verfügung
haben und die besetzt werden können:
01.
Präsident/in / Director Er soll
Chaptertreffen beaufsichtigen und die Richtlinien und gesetzlichen
Hinweise dieser Charter beachten.
02.
Stellvertretende/r Präsident/in / Assistant Director Vorsitzender Er hilft dem Vorsitzenden bei der
Ausführung seiner Pflichten.
03.
Kassenwart/in / Treasurer Er ist
verantwortlich für alle finanziellen Ein- und Ausgänge des Chapters und
sendet jährlich eine Abrechnung an H.O.G.
04.
Sekretär/in / Secretary Sie
erledigt den gesamten Verwaltungsaufwand und den anfallenden
Schriftverkehr. Außerdem überwacht sie den Status aller Mitglieder des
Chapters, um sicherzustellen, daß diese auch aktuelle H.O.G. Mitglieder
sind, und liefert jährlich eine Liste mit den Amtsinhabern und andere
erforderliche Bericht an H.O.G.
5. Das Amt des Kassenwarts und der Sekretärin
kann auch zu einem Posten kombiniert werden.
06. Tourenchef / Activities Chairman Er überwacht die gesamte Verwaltung von Veranstaltungen
und Aktivitäten der Chapter.
07.
Ladies of Harley Officer Diese
Person sollte eingesetzt werden, um die Frauen dazu zu ermuntern,
ebenfalls am Chapterdasein aktiv mitzuwirken.
08.
Road Captain Er hilft bei der
Planung von Touren für gemeinsame Ausfahrten.
09.
Helfer für die Öffentlichkeitsarbeit / Editor Er sammelt schriftliches Material für den Chapter (d.h.
Newsletter, Pressemitteilungen, etc.).
10.
Sicherheitsbeauftragter / Safety Officer Er ist dafür verantwortlich, Informationen bezüglich
des zur Verfügung stehenden Fahrtrainings für die Chapter Mitglieder
bereitzustellen.
11.
Fotograf / Photographer Er macht
bei jeder Gelegenheit Fotos für den Newsletter, die Clubalben, etc.
12.
Schreiber / Historian Er sammelt
alle möglichen Schriftstücke/Statistiken über Chapteraktivitäten,
Mitgliederstand, etc.
Wesentliche Amtsinhaber können jederzeit die
Pflichten von Ämtern übernehmen, deren Stelle nicht besetzt ist.
§ 11 - REGIONALE
ZUSATZVORSCHRIFTEN Zusatzvorschriften für
die Chapter sollen diese Charter oder andere wirksame Regelungen nicht
ersetzen, ablösen oder gar mit ihnen in Konflikt geraten. Der
unterstützende Händler muß solche Regelungen überprüfen. Einmal
veröffentlicht, muß an alle Chaptermitglieder, den betroffenen Händler und
an das H.O.G. Büro eine Kopie dieser lokalen Zusatzvorschriften gesandt
werden.
§ 12 -
VERBESSERUNGEN/ÄNDERUNGEN
H.O.G. soll die Entwicklung und die
Bedürfnisse der lokalen Chapter beobachten, und sie soll zu gegebener Zeit
einschreiten, um diese Einrichtung zu unterstützen und, wenn nötig, auch
Verbesserungsvorschläge machen.
§ 13 - AUSZAHLUNG VON
GELDERN Die Aufteilung der
Chaptervermögenswerte bei der Auflösung des Chapters geschieht
folgenderweise: Nachdem alle Ausgaben des Chapters gezahlt sind, werden
verbleibende Gelder an Wohltätigkeitsorganisationen vergeben.
§ 14 - HAFTUNG Während der lokale Chapter an die H.O.G. angegliedert ist,
behält er ein separates, unabhängiges Dasein und ist für die Handlungen
seiner Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle H.O.G. Mitglieder nehmen freiwillig und auf
eigenes Risiko an H.O.G. und Chapteraktivitäten teil. Der Händler, die
H.O.G. und Harley-Davidson, Inc. übernehmen keine Haftung für evtl.
Verletzungen oder Schäden der Mitglieder und deren Eigentum infolge der
Teilnahme an Veranstaltungen. Dies bedeutet, daß alle Mitglieder eines
lokalen Chapters einvernehmlich erklären, weder den Händler, noch die
Harley Owners Group, noch die Harley-Davidson, Inc. und/oder deren
Mitarbeiter für solche Verletzungen oder Schäden verantwortlich zu machen.
§ 15 - NATIONALE UND REGIONALE
GESETZGEBUNG Die Charter-Vorschriften
haben Gültigkeit, soweit sie in keinem Konflikt mit nationalen oder
regionalen Gesetzgebungen stehen. Sollten sich derartige Probleme ergeben,
so sind die Charter-Vorschriften entsprechend der Gesetzgebung abzuändern
oder anzupassen? |